28.8.2008 –
Eine typisch österreichische Lösung: nicht durchdacht, unausgegoren und in manchen Bereichen nicht umsetzbar. Aber hurra, wir, die großartige Zwangs- Kammer haben wieder einen Schritt in Richtung Gewerbefreiheit gesetzt. Nur: Blinde gehen leider manchmal in die falsche Richtung, besonders wenn ein Zuruf dies bewirkt.
Wie kann man Diener mehrerer Herren sein, ohne früher oder später mit einem dieser Institute, die sich natürlich so was wie Exklusivrechte vorstellen, in Konflikt zu kommen? Dann sind wir dort, wie ein gewisser Herr Rieger (bekannt durch den Sager „Der Einzelkämpfer ist tot ."..) von der Generali beklagt hat, dass bestimmte Gruppen nur die billige Autoversicherung, nicht aber die in Rankings hinten liegenden Lebensprodukte vermitteln.
Das kann eben nicht gut gehen, da werden sich die Betroffenen schon der Mühe unterziehen müssen, die Maklerprüfung abzulegen, iim Interesse der Qualität, Glaubwürdigkeit und nicht zuletzt auch im eigenen, wirtschaftlichen Interesse.
Ing. Gerald H. Winterhalder
zum Artikel: „Mehrfachagenten: Verfassungsgerichtshof wartet noch zu”.
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