Treffendes Urteil

15.6.2010 – Obwohl mit denselben Gewerbeberechtigungen tätig begrüße ich die Urteilsfindung. Die Zeit nach all den angeblichen Anlageskandalen ist reif für vernünftig gestaltete Produkte, welche auch Normalverbrauchern verständlich und erklärbar sind. Als ich nach den Höchstständen im Jahr 2000 und den Monaten danach Vermögensberaterkollegen (welche Amisanträge verwendeten – man könnte auch Melanträge, AvWanträge, Globeanträge oder Bruckinvestanträge ... nennen) nach den Produktcharakeristiken fragte und die einzige Antwort „Willst du Geld verdienen oder den Höchstständen nachtrauern?“ hörte, war mir klar, dass eines Tages derlei Urteile zu lesen sein werden. Der damalige Leitgedanke „Provision ist erst verdient, wenn der Vertrag abgelaufen ist und die Prognose realisiert wurde“ stimmt auch heute wieder (Goldsparpläne, Garantieprodukte).

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Ing. Helmut Hofer

h.hofer@kanzlei-hofer.at

zum Artikel: „Falsche Beratung kommt Maklerfirma sehr teuer”.

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