Traurig,aber leider wahr

16.2.2011 – Lauthals wird von allen Seiten die Offenlegung der erhaltenen Provisionen der Berater aus Vermittlungsgeschäften dem Kunden gegenüber gefordert. Auf der anderen Seite haben sich die Versicherungsunternehmen aber in trauter Einigkeit Jahrzehnte lang dagegen gewehrt. Durch gesetzliche Vorgaben dazu gezwungen, tun es die Meisten heute zwar, verstecken die Angaben darüber aber im Kleingedruckten der diversen Beilagen zu den Verträgen. Von den leidigen back up Zahlungen will ich erst gar nicht sprechen.

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Ähnliches gilt leider auch für viele Fondsanbieter, wo oft nicht einmal die TER angegeben wird. Natürlich muaa der qualifizierte und verantwortungsbewusste Berater über diese Kostenbestandteile Bescheid wissen und wird sie dem Kunden auch verständlich darlegen. Es wäre daher auch interessant zu erfahren, wer die jeweiligen unmittelbaren Berater der beanstandeten Verträge waren. Ich lehne mich aus dem Fenster und behaupte sie hatten in der Mehrzahl keine gewerbliche Berechtigung für eine direkte Beratung.

Klemens Binder

klemens.binder@chello.at

zum Artikel: „Kein Durchblick bei Lebensversicherungen”.

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