22.9.2008 – Wenn ein Agent tatsächlich nur eine Versicherung vertreten dürfte, so wäre dessen Existenz arg gefährdet, wenn er mit dieser aus welchen Gründen immer nicht mehr kann. Somit ist die Debatte darüber ziemlich erledigt. Der Versicherungsagent muss aber vor Vermittlung für eine Versicherung ein Vertragsverhältnis mit dieser haben und sich beim Kunden als solcher deklarieren.
Soweit ein seriöser Agent dies tut und auch ansonsten seriös berät, kann kaum etwas zu beanstanden sein. In der täglichen Praxis fällt jedoch leider sowohl bei Maklern auch bei Agenten auf, dass sich beide nicht immer deklarieren, obwohl Geschäftspapiere, Visitenkarten etc. heutzutage sehr rasch zu beziehen sind und die Ausrede, dass es sich um alte Papiere handle, nicht realistisch ist.
Zweifellos sollte man der breiten Öffentlichkeit jedoch klarmachen, dass der Berater in Versicherungsangelegenheiten (BiV) für ein preiswertes Honorar die Kunden berät. Wenn dieser z.B. bei einem Agenten abschließen will, sagt der Berater, zu welchen Bedingungen, Klauseln etc. dies anzuraten wäre. Warum der BiV totgeschwiegen wird, ist unergründlich und für die Kunden destruktiv.
Komm.-Rat Ing. Erich Neubauer
zum Leserbrief: „Offene Fragen”.
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