Tod auf Raten

16.1.2014 – Ein Provisionsverbot für unabhängige Beratung führt zum Tod der unabhängigen Berater. Egal, welche noch so guten Argumente sich für das Provisionsverbot auch finden lassen, und egal, welche Sünden die Branche in der Vergangenheit auch begangen hat – das muss den Verfassern dieser Richtlinie und den Betroffenen einfach klar sein.

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Schade, dass Gesetze immer rückwärtsgerichtet sind; wenn es in der Vergangenheit Fehlentwicklungen gegeben hat, dann sollte eine Neuregelung nicht nur dazu dienen, diese Fehler auszumerzen, sondern vor allem für die Zukunft etwas Gutes zu gestalten.

Dem Konsumenten den unabhängigen Berater geradezu zu rauben, ist vielleicht für die Finanzindustrie gut, die dann ohne unabhängige Überprüfung ihre Produkte verkauft, aber niemals für die Anleger und Sparer.

Der Berufsstand des unabhängigen Vermögensberaters wurde durch das WAG skelettiert (durfte keine Wertpapiere mehr verkaufen) und wird nun durch Mifid endgültig zu Grabe getragen.

Und wenn der Makler für einen Teil seiner Tätigkeit Provisionsverbot bekommt – oder selbst nur, wenn er diese offelegen muss –, dann muss doch jedem klar sein, dass zumindest im Kopf jedes Kunden sofort die Frage nach dem (nicht offenzulegenden) Entgelt bei den anderen Produkten kreist.

Zu erwarten ist aber eher, dass diese Gedanken auch verbalisiert werden und wir in eine permanente Rechtfertigungsdiskussion kämen (ganz abgesehen davon, dass in den bisherigen Papieren für die Non-life-Produkte nur eine 5-jährige Übergangsfrist vorgesehen ist).

Maklerleid statt Maklereid – oder Preisgabe der Unabhängigkeit?

Rudolf Mittendorfer

r.mittendorfer@unabhaengigeswirtschaftsforum.at

zum Artikel: „Mifid-Einigung lässt Versicherungen „draußen“”.

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