17.3.2022 – OK, da geht jemand wegen 30,26 € bis zum OGH! Die betreffende Person möchte ich nicht als Kundin haben, da das schon nach einer gewissen Streitfreudigkeit aussieht.
Gerald Layr
zum Artikel: „Kostenersatz geringer als gezahltes Arzthonorar – Rechtsstreit”.
Rudolf Mittendorfer - Differenzierte Betrachtung. mehr ...
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