Stimmrecht für Makler auf EU-Ebene

18.5.2010 – Eine gemeinsame Wirtschafts- und Fiskalpolitik ist die natürliche Grundlage einer gemeinsamen Währung. Die aktuelle Gemeinsamkeitsnot bietet nun die Chance, auch alle betroffenen Akteure institutionell einzubinden. Genau das geschieht allerdings erneut nicht. Am Beispiel des Dialogs zur Anpassung der so genannten „Vermittler-Richtlinie“: Die EC fragt ihre eigene Stabstelle CEIOPS – die als EIOPS in eine europäische Versicherungsaufsicht gewandelt werden soll – um Vorschläge für Anpassungen. In CEIOPS sind jedoch nur die Aufsichtsbehörden vertreten. Für Österreich die FMA-Versicherungsaufsicht in Kooperation mit dem BMWFJ.

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Der Schwerpunkt des im Feber 2010 versandten Fragenkatalogs zeigt bereits die vorgegebene Richtung an. Es wird eine „Rahmen-Richtlinie“ angestrebt. Details sollen dann durch CEIOPS laufend dem Markt angepasst werden. Das Problem: Keine europäische Berufsvertretung der unabhängigen Berater ist in Brüssel institutionell und mit Stimmrecht eingebunden. Man wird lediglich nach Bedarf angehört.

Die aktuelle Vermittler-Richtlinie ist keine geeignete Basis für eine „Anpassung". In Wahrheit gehört sie neu geschrieben. Als sie vor 2002 verfasst wurde, hatte man etwa keine Kenntnis, dass es in Österreich bereits seit 1995 ein Maklergesetz gab. Beispiel: Ein und derselbe Begriff „Vermittler“ für zwei gegensätzliche Rechtsformen Agent und Makler ist grundlegend falsch, irreführend und intransparent für den Kunden. Es fehlt an klaren Vorstellungen über klare Berufsbilder und klare Haftungen, wie es das österreichische Parlament seit 2008 einfordert.

Wir brauchen zum Beispiel ein EU-Maklerrecht, das die jeweils eigenständigen Maklerberufe beschreibt und normiert. (Versicherung, Kredit, Immobilien und hoffentlich bald auch für Wertpapiere und eingeschränkt auf Fonds). Wir brauchen zu aller erst eine Harmonisierung mit Standards einer strengen Aus- und nachweislichen Weiterbildung, sichtbar durch ein EU-Siegel. Erst dann macht „grenzüberschreitender Wettbewerb“ Sinn, sofern Sprachbarrieren und regionale/lokale gesellschaftliche Normen eine Grenzüberschreitung ermöglichen.

Lösung: Ohne den "Wirt“" geht es nirgendwo. Institutionelle Erneuerungen müssen mit den Berufsangehörigen gestaltet werden. Durch permanente institutionelle Einbindung mit Stimmrecht etwa des WKO-FV Versicherungsmakler auf EU-Ebene. Nichts geht ohne den Wirt, wenn man in der EU Erfolg haben will. Wir, das sind wir Menschen, die unsere berufliche Wissensdienstleistung für unsere Kunden einsetzen, gemeinsam mit den Behörden und politischen Organen.

Mag. Walter Michael Fink,

walter.fink@RMF.at

zum Artikel: „Konflikt statt Koordinierung?”.

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