Stellvertreterkriege?

7.2.2011 – Man kann die Berechtigung einer Zahlschein-Gebühr argumentieren und die Vorteile eines Abbuchers loben (aber auch dessen Gefahren scheuen) und man kann trefflich über die Ausgewogenheit von tatsächlichen Kosten bzw. Esparnissen streiten. Das sind jeweils gut begründbare Rechtsauffassungen. Nicht gut begründen kann man wohl die exorbitanten Zuschläge für unterjährige Zahlungsweise bei Lebensversicherungen, oder erst recht den Wucherzins, den die Republik für die monatliche ZW der Motorbezogenen Versicherungssteuer abpreßt.

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Man kann die Zahlschein-Gebühr prinzipiell ablehnen oder zu hoch finden, aber bei optimierter Zahlungsweise aller Rechnungen läßt sich viel mehr holen. Wer einmal den Jahreszins von Skonti errechnet hat, weiß ob deren Bedeutung. Es würde auch schon einiges bringen, nicht gleich nach Erhalt eines Zahlscheines diesen zu zahlen. Viele Anbeiter schicken die Prämienvorschreibung ja (unbewußt?) mehr als zwei Wochen vor Fälligkeit aus und der Großteil der Österreicher zahlt auch sofort. Die Lebenskunde in der Schule sollte auch auf solche Fakten achten.

Rudolf Mittendorfer

r.mittendorfer@verag.at

zum Artikel: „Die Zahlscheingebühr ist noch nicht tot”.

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