23.2.2010 – Da trennt sich die Spreu vom Weizen! Es ist eben ein gravierender Unterschied, ob ein Versicherungskunde vom Versicherungsvertreter (= verlängerter Arm und Polizzenverkäufer = Beratung als Nebenpflicht), oder vom Klientenvertreter (= sachwalterähnliche Verantwortung) beraten wird.
Manfred Taudes
zum Leserbrief: „Was ist mit dem Beratungsprotokoll?”.
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