Spreu und Weizen

23.2.2010 – Da trennt sich die Spreu vom Weizen! Es ist eben ein gravierender Unterschied, ob ein Versicherungskunde vom Versicherungsvertreter (= verlängerter Arm und Polizzenverkäufer = Beratung als Nebenpflicht), oder vom Klientenvertreter (= sachwalterähnliche Verantwortung) beraten wird.

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Manfred Taudes

manfred.taudes@vataudes.at

zum Leserbrief: „Was ist mit dem Beratungsprotokoll?”.

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