11.2.2013 – Es fällt schon auf, wie selektiv die verschiedenen „Behörden“ vorgehen. Die gesetzliche Unfallversicherung weist Ansprüche ab – denn das ist Geld, das man sofort zahlen müsste. Die Pensionsversicherung detto, wenn es sich um „normale“ Klagen auf Berufsunfähigkeit handelt. Dazu braucht man nur einmal einen Tag beim Arbeitsgericht verbringen, wie da mit den Antragstellern verfahren wird.
Anders verhält es sich, wenn „man“ Eisenbahner knapp vor oder nach 50 in den Ruhestand versetzt, oder Postler oder sonstige Staatsbedienstete – oder Mitarbeiter in staatsnahen Betrieben. Da geht es großzügig zu, da werden nach wie vor goldene „Handshakes“ verteilt. Wenn es darum geht, bereits in Pension Befindlichen ein Zehntelprozent mehr oder weniger zu geben, wird auch nicht geknausert – schließlich ist das das bestorganisierte Wählerklientel.
Aber dass jene, die in Zukunft in Pension gehen, von Reform zu Reform massiv gekürzt werden, dass von einer Aufwertung des jeweiligen Pensionskontos keine Rede ist – das geht still und heimlich vor sich. Schließlich ist der Zahltag ja noch fern. Und erst recht können sich die Vertreter der Republik nicht dazu aufraffen, die Bürger auf die Notwendigkeit der privaten Vorsorge hinzuweisen. Das wird in der Pension fatal enden, und das endet manchmal schon vorher schlimm.
Eine private Unfallversicherung gilt eben weltweit und 24 Stunden am Tag – egal wo die Badewanne gerade steht, um auf das beschriebene OGH-Urteil zurückzukommen.
Rudolf Mittendorfer
r.mittendorfer@unabhaengigeswirtschaftsforum.at
zum Artikel: „Nach dem Duschen ausgerutscht – (k)ein Arbeitsunfall?”.
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