Spannende Aufgabe

11.2.2011 – Sind nun die Supermarktketten die Kunden, oder die Gerätekäufer? Wird das Beratungsgespräch vom Makler geführt – das müsste dann wohl ein Tausendfüßler sein. Oder doch vom Regalbetreuer? Ist der dann ein Erfüllungsgehilfe, steht er im Vermittlerregister oder stellt ihn der Makler an? Fragen über Fragen. Oder etwa doch nicht? Sucht man womöglich nur den scheinbar einfachsten Weg und kümmert sich um die diversen rechtlichen Pflichten, mit denen der normale Makler bis über die Ohren zugemüllt ist, ohnehin nicht? Das wäre nicht ganz neu, aber es wird sicherlich auch ein Makler solche Geräte kaufen und die Art und Weise der Versicherungsvermittlung beobachten können. Was drauf steht soll drinnen sein, und gleiche Rechte soll auch gleiche Pflichten bedeuten!

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Rudolf Mittendorfer

r.mittendorfer@verag.at

zum Artikel: „Elektronikversicherer wird Makler”.

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