13.9.2011 – Ich halte diese Praxis, initiiert durch einen „verlängerten Vertriebsarm“ der Versicherungsgesellschaft in Person des Landeshauptmanns, für ein derart skandalöses Vorgehen, das sogleich personelle Konsequenzen nach sich ziehen muss.
Im Übrigen sei die Frage erlaubt, wie existenzsichernd eine Summe von 50.000 Euro bei Dauerinvalidität eine Schulkindes ist. Ich halte diese Form der „Absicherung“ für unseriös und unlautere Werbung. Ein Versicherungsmakler würde vor dem Hintergrund der Falschberatung rechtlichen Konsequenzen ausgesetzt sein.
Peter Ullrich
zum Artikel: „Kinder-Unfallversicherung: Post vom Landeshauptmann”.
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