Sinnvolleres zum Schutz des Kunden

13.12.2010 – Ich fänd′s beinahe gut: Alle Produkte bekommen einen roten Punkt. Ich möchte dabei sein, wenn Herr und Frau Österreicher herausfinden, dass ihr heißgeliebtes Sparbuch in Wirklichkeit eine Schuldverschreibung ist und entsprechend der Bonität des Emittenten ein hohes Risiko in sich birgt – wie viel Prozent Eigenkapital sollte doch gleich eine Bank zur Zeit haben? Statt undifferenzierter Vereinfachungen, die nicht wirklich aussagekräftig sind, sollte man lieber dafür Sorge tragen, dass bei uns in der Schule – in jeder (!) Schule ab der 5. Schulstufe – schon Finanz- und Versicherungswissen vermittelt wird, und zwar von möglichst unabhängigen und kompetenten Kräften. Schlussendlich wird aber niemals ein Laie eine realistische Beurteilung von Finanz- und Versicherungsprodukten abgeben können, weil ihm vor allem eines fehlt: die Erfahrung, und die ist durch nichts zu ersetzen.

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Da hilft auch keine Ampel, keine Gewerkschaft, keine Arbeiterkammer, kein Konsumentenschutz. Schön wäre in diesem Zusammenhang auch, wenn sich die Politik zu der Erkenntnis hinreißen ließe, dass Beratung sich an den Zielen des Beratenen orientieren sollte und nicht an der Einhaltung meist völlig überflüssiger und sinnloser Formalismen. Wer in ein Spital eingeliefert wird, möchte nicht Formulare unterschreiben und andere vor klagsgeilen (soll es ja auch geben) Rechtsanwälten und Haftungen schützen, sondern er möchte Hilfe haben, und zwar eine solche, die ihm nützt.

Genauso ist das auch bei Versicherungs- und Finanzprodukten. Als zielführend ist in diesem Zusammenhang auch anzusehen, irreführende Werbungen zu verbieten und unter Sanktion zu stellen. Dass eine Haut-Creme dermatologisch getestet ist, heißt noch nicht, das sie auch dermatologisch verträglich ist. Und so ist das auch bei den Versicherungs- und Finanzprodukten: Eine Versicherung, die ein zwölfjähriges Produkt mit einer zweitrangigen Anleihe einer Landesbank „inflationsabsichert“, sollte verpflichtet sein, im selben Atemzug dem Kunden auch zu erklären, was das im Ernstfall bedeutet.

Schlussendlich ist auch die Rechtsprechung aufgerufen, ein wenig mehr Realismus in die Urteile einfließen zu lassen. Einem Kunden, der auf den Spruch „So sicher wie ein Sparbuch, nur mit acht bis zwölf Prozent Rendite pro Jahr" hereinfällt und das Kleingedruckte unterschreibt, ohne es gelesen und hinterfragt zu haben, dem ist sein Geld offenbar gar nicht so wichtig, wie er hinterher bei der Klage dann tut ... Kurzum: Statt nutzloser Ampelkennzeichnung gäbe es viel Sinnvolles zum Schutz des Kunden zu tun!

Christoph Ledel

christoph.ledel@gmx.com

zum Artikel: „„Ampel-Kennzeichnung ist Unfug“”.

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