Sieg der Vernunft

6.6.2012 – Die Wahlfreiheit beim Entgelt ist ein Merkmal einer reifen Gesellschaft. Jetzt gilt es die Entscheidungsträger in Europa für den „Sieg der Vernunft“ in Sachen Entgelt zu gewinnen. Alles andere als eine Zustimmung würde dem EU-Finanzplatz zusätzlich schaden. Der immer wiederkehrende Zeitdiebstahl mit dem Entgeltthema muss nachhaltig ein Ende finden.

WERBUNG

Weit wichtigere Themen stehen an wie etwa die Ablöse der Solidarhaftung durch den nationalen und EU-weiten „Trustcheck“, Zertifizierungsstandards für die Aus- und Weiterbildung, Schaffung von Grundlagen für „Berufsanwärter“ für die personelle und genderausgewogene Erneuerung der Branchen, durchgängige Gewerbetrennung mit jeweils eigenständiger Gewerbeberechtigung und Eliminierung des gewerblichen Nebenrechts in Wissensberufen Finanzierung, Versicherung, Wertpapier, denn „nebenbei“ ist man kein Experte.

Stattdessen eine Verbreiterung der Beratungsqualität durch wahlfreie Zulassungs-Einschränkung auf Spezialgebiete, wie es andere Wissensberufen praktizieren, zB Sachversicherungs-Treuhänder, Exportfinanzierungsberater, BAV-Verkäufer.

Um eine EU-Harmonisierung bei der Rechtsstellung zum Kunden zu ermöglichen, unter Wahrung des ABGB, die auch beim Kunden ankommt und verstanden würde, sollten die Bezeichnungen „Berater“ und „Treuhänder“ nur für die unabhängige Beratung im Auftrag des Kunden und „Verkäufer“ für die von Anbietern abhängige Anbietung zulässig sein, zB BAV-Berater, Kreditverkäufer, Anleiheberater. Bei Banken und Versicherern hieße es dann „Bank- und Versicherungsverkäufer“. Klar und anständig, eben „was drauf steht, ist auch drin“.

Walter Michael Fink

office@RMF.at

zum Artikel: „WK Wien: Schulterschluss gegen Provisionsverbot”.

Ihr Wissen und Ihre Meinung sind gefragt

Ihre Leserbriefe können für andere Leser eine wesentliche Ergänzung zu unserer Berichterstattung sein. Bitte schreiben Sie Ihre Kommentare unter den Artikel in das dafür vorgesehene Eingabefeld.

Die Redaktion freut sich auch über Hintergrund- und Insiderinformationen, wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem Namen des Informanten bestimmt ist. Wir sichern unseren Lesern absolute Vertraulichkeit zu! Schreiben Sie bitte an redaktion@versicherungsjournal.at.

Allgemeine Pressemitteilungen erbitten wir an meldungen@versicherungsjournal.at.

weitere Leserbriefe