5.4.2019 – Die im Artikel angeführten Beispiele, speziell aus dem Ausland, sind zu veurteilen und zu bekämpfen. Meiner Meinung nach wird jedoch hier zu verallgemeinert und sind die in den Raum gestellten Prozentzahlen übertrieben.
In periodischen Abständen sieht sich die Versicherungswirtschaft genötigt, damit an die Öffentlichkeit zu gehen, was man aus Sicht der Gesellschaften durchaus verstehen kann, da damit auch Stimmung in der Öffentlichkeit erzeugt wird.
Versicherungsbetrug ist als kriminelle Handlung zu qualifizieren und in jeder Hinsicht abzulehnen. Die Argumentation läuft immer auf den Schutz der Versichertengemeinschaft hinaus, weshalb korrektes Handeln von den Kunden der Versicherer eingefordert wird.
Was mir bei derartigen Präsentationen immer fehlt, ist die Sicht auf die „andere Seite der Macht”, nämlich auf die Versicherungen selbst:
Wie steht es mit ungerechtfertigten (oft auch mutwilligen) Schadensablehnungen? Warum sind wir immer mehr mit unqualifizierten SchadensbearbeiterInnen konfrontiert?
Ich habe mir die Mühe gemacht, über einen längeren Zeitraum eine Statistik über die Ablehnungen zu führen und siehe da, über 80 Prozent davon waren absolut unzulässig. Wie steht es hier mit dem Schutz der Versichertengemeinschaft?
Böse Zungen könnten behaupten, es gäbe auch einen „Versicherungsbetrug” im wahrsten Sinn des Wortes.
Ing. Franz Hofer
Geschäftsführer Verskonzept Versicherungsmakler GmbH Linz
zum Artikel: „Versicherungsbetrug verursacht „bilanzrelevante“ Schäden”.
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