Sicher nicht im Sinne der Mitglieder

21.4.2011 – Kurze Klarstellungen: 73,36 Prozent der Versicherungsmakler und 77,7 Prozent der Finanzdienstleister, die bei der Umfrage von AssCompact mitgemacht haben, halten eine sinnvolle Vorsorgeberatung für den Kunden bei Trennung der Vermittlung von klassischer und fondsgebundener Lebensversicherung schlicht für unmöglich. Dass in Zukunft tausende Gewerbetreibende eine zusätzliche Gewerbeberechtigung mit allen Konsequenzen benötigen, ist sicher nicht im Sinne unserer Mitglieder.

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Auf die Europäische Union und das Richtlinienvorhaben von PRIPs hat es nicht einmal irgendeinen Einfluss, welche nationalstaatliche Rechtsregelung in Österreich vorherrscht. Anders gesagt, die österreichische Gewerbeordnung ist europäischen Richtlinien klar untergeordnet und hat daher zwingend EU-konform sein und nicht umgekehrt.

Völlig unverständlich ist für mich, was Sie mit dem Thema „Fondsagent / Fondsmakler“ meinen. Der neue Gewerbewortlaut soll „Wertpapiervermittler“ lauten. Interessant ist nur, dass Ihre Qualitätssteigerung darauf hinaufläuft, dass die MiFID durch Versicherungsprodukte umgangen werden soll. Dies ist eine kurzsichtige Lösung, die nach der Einführung von PRIPs wieder negiert wird.

Oliver Walla

oliver.walla@chello.at

zum Artikel: „Warum eine Gewerbeabgrenzung Sinn macht”.

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