Selektive Logik

5.2.2015 – Kann sich jemand vorstellen, dass ein Autoverkäufer vormittags Mercedes verkauft und am Nachmittag BMW?

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Das leidige Thema Mehrfachagentur gibt es erst seit zirka 15 Jahren in Österreich; es ist ein künstlich „gemachtes“, weil die Standesvertretung der Agenten es forcierte, weil viele VUs Angestellte „weglobten“, diese dennoch gerne als Agenten behielten und den Weggelobten dafür „erlaubten“, auch für andere VUs zu vermitteln, und weil das System der MFA (mitunter schamhaft als „Ventillösung“ bezeichnet) neuen Vertriebsformen besonders entgegenkam.

Wenn Herr Salek nun den Unterschied von Zivilrecht und Gewerberecht anprangert, dann muss er aber auch wissen, dass ein konkurrenzierend anbietender Mehrfachagent gewerberechtlich Agent ist, aber zivilrechtlich als Makler haftet!

Und wenn er die auch meiner Auffassung nach rechtswidrige Praxis der Vollmachten durch Agenten damit zu rechtfertigen versucht, dass damit eine „langjährige Kundenpraxis in Unordnung gebracht“ wird, dann tue ich mir vollends schwer, von sachkundiger Beurteilung auszugehen. Mit derselben Begründung könnte ich wohl versuchen, ein Strafmandat wegen Geschwindigkeitsübertretung dadurch zu verhindern, weil ich an der festgestellten Stelle doch seit Jahren 70 statt der nun 50 erlaubten kmh gefahren bin?

Oder noch deutlicher – zu Recht kritisierte Herr Salek gemeinsam mit den Maklern das Nebengewerbe für Versicherungsvermittlung durch Finanzdienstleistungs-Assistenten. Dessen Abschaffung nach Jahren des geduldeten Mißbrauchs war doch ebenfalls eine „langjährige Kundenpraxis“.

Ich denke, dass Makler und Agenten eine Reihe von gemeinsamen Problemen haben. Zum einen das noch drohende Provisionsthema, zum anderen das Auslagern von Arbeit und Kosten von den VUs Richtung Vermittlern und weiters das latent schlechte Image der gesamten „Vermittlerbranche“ – denn die Bevölkerung unterscheidet kaum.

In diesen Bereichen gibt es mittlerweile durchaus Personen in allen Berufsgruppen, die eine gemeinsame konstruktive Lösung suchen. Und es gibt offene Punkte, die seit Jahren in der „Rechtsmühle“ gedreht werden. Dort sollte man sie bis zur endgültigen Klärung auch belassen.

Funktionäre, deren „Lebenswerk“ überwiegend darin bestand, Unterschiede hochzustilisieren und trotz wiederholt verlorener UWG-Verfahren weiterhin falsche Behauptungen zu verbreiten, mögen damit manchen ihrer Kollegen ihre „Unentbehrlichkeit“ zu beweisen vermeint haben – für die Branche brachte das aber nichts!

Rudolf Mittendorfer

r.mittendorfer@uwf.at

zum Artikel: „Agenten-Bescheid bald schon wieder Makulatur?”.

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