Selbstverständlichkeit, keine Pflicht

13.4.2018 – Diese Art der Weiterbildung ist ohnehin sehr zu hinterfragen: Demjenigen, der den Beruf als Job auffaßt, hilft sie nicht, weil sie ihn nicht interessiert, dem aber, der Interesse am Beruf hat, ist sie hinderlich, weil tödlich langweilig.

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Vor allem aber entzieht sie uns die Unternehmereigenschaft: Wir müssen selbst entscheiden können, wann wir uns wo, wie und warum weiterbilden.

Aber gerade das scheint gerade groß in Mode zu sein: Vermögensberatern hat man die SVA-Versicherungspflicht gesetzlich normiert, um darüber hinwegzutäuschen, daß sie durch die Weisungsgebundenheit dem Haftungsdach gegenüber zu einfachen Arbeitern degradiert werden. Das alles erinnert schon sehr an Orwells 1984.

Übrigens: Vermögensberater müssen 40 Stunden Weiterbildung in drei Jahren nachweisen; abgesehen von den sehr hochkarätigen Veranstaltungen im In- und Ausland, die ich mir „natürlich” nicht anrechnen lassen kann, weil sie akademisch, d.h. über den eigenen Tellerrand hinausgehend sind, habe ich nach zweieinhalb Jahren bereits die zweieinhalbfache Stundenzahl erreicht, ohne besonderes Augenmerk darauf zu legen.

Weiterbildung ist eine tägliche Selbstverständlichkeit, ich brauche diese Pflicht nicht!

Christoph Ledel

bureau@ledel.biz

zum Artikel: „IDD-Bildungspflicht: Es gibt noch eine Menge Hürden”.

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