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Selbstverantwortung

20.11.2008 – Jede Initiative, die sich für eine offene und in der Haftung gleiche Behandlung einsetzt, kann nur unterstützt werden. Ich habe von meiner Seite bereits die Finanzmarktaufsicht insofern kritisiert, dass sie „Schein-Versicherungsprodukte“ zulässt wie es die Garantieprodukte der Versicherer waren und noch immer sind. Der Kunde = Verbraucher vertraut darauf, dass jener Versicherer, der das Produkt, auflegt, auch als Unternehmen dafür zu 100 Prozent haftet. Dem ist aber nicht so. Daher bewegen sich die Versicherer plötzlich im Bankenbereich.

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Diese Information wird aber in den Produktbeschreibungen nicht oder nur sehr ungenügend kommuniziert. Es geht zwischenzeitlich so weit, dass ein Versicherer für Vermögensschaden-Haftpflicht sogar eine Deckung ablehnt, weil es sich bei den Garantieprodukten um keine Versicherung handeln soll! Auch das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Alle Lasten sollen den Beratern aufgebürdet werden und.

Noch einen Punkt möchte ich anführen: Auch der Kunde hat eine Selbstverantwortung. Mit der Grundhaltung, jeder hat Schuld nur ich nicht, wird von dem alten Grundsatz nach ABG, jeder hat für einen Schaden selbst einzustehen, abgegangen. Nur wenn wieder ethische und moralische Grundsätze im Geldgeschäft Platz greifen, werden diese „Wahnsinnstendenzen“ aufhören. Alles bis ins Kleinste zu reglementieren kann nicht der Weisheit letzter Schluss sein. So werden wir im Bürokratismus untergehen.

Heribert Laaber CFP

office@aaa-laaber.at

zum Artikel: „Anleger drohen jetzt mit Haftungsklagen”.

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