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Selbstreinigung

4.1.2010 – Vor zwanzig Jahren bestand bereits keine reglementierte Kfz-Haftpflicht mehr, denn zwei Jahre davor wurden die Tarife freigegeben. Und das ist gut so. Denn jeder Kaufmann – in dem Fall die Versicherung – hat das Recht, jene Produkte anzupreisen und zu verkaufen, die er will. Also zum Beispiel Billigtarife, die nicht allen zugänglich sind, wie jungen Lenkern, Fahrern mit hohen Bonus/Malusstufen, bekannten PS- starken Fahrzeugen mit hohem Schadenssatz etc. Das ist und bleibt eine gute Entwicklung am Markt und bringt eine Selbstreinigung mit sich.

Was die Höchstgrenzen für die Versicherungssumme anbelangt ist das doch klarerweise eine Sache der Rückversicherung. Warum soll ein Versicherer einen Rahmen ohne Höchstgrenze beim Rückversicherer kaufen, wenn er aufgrund der daraus auflaufenden Kosten in seinem Tarif nicht mehr konkurrenzfähig ist? Und die gar nicht so wenig Betroffenen kann man in Österreich wohl an einer halben Hand abzählen, wenn überhaupt. Insofern hat man nichts verschlafen.

Ing. Rudolf Prantl

office@vb-prantl.at

zum Artikel: „Kfz-Haftpflichtversicherung feiert Geburtstag”.

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