Sehr erfreulicher Lichtblick

23.9.2011 – Dieses Urteil, so es den außerordentlichen Revisionsrekurs übersteht, ist ein großer Sieg für den unabhängigen Versicherungsmakler. Man stelle sich vor, jede Versicherung, die in einem Deckungsvergleich unterliegt, klagt den Versicherungsmakler, der damit ja eine seiner ureigensten Aufgaben erfüllt hat.

WERBUNG

Man kann im konkreten Fall von Glück reden, dass ein Maklerunternehmen von der Klage betroffen war, das den Willen und die Mittel hatte, sich dem klagenden Versicherer entgegenzustellen. Vielen kleinere Maklern wäre das nicht möglich gewesen.

In Zeiten, in denen uns Makler von allen Seiten Knüppel in unseren geschäftlichen Weg geworfen werden, ist dieses Urteil, meines Erachtens, ein sehr erfreulicher Lichtblick.

Matthias Lang

matthias.lang@lang-lang.com

zum Artikel: „Erfolg für Makler in Rechtsstreit um Deckungsvergleich”.

Ihr Wissen und Ihre Meinung sind gefragt

Ihre Leserbriefe können für andere Leser eine wesentliche Ergänzung zu unserer Berichterstattung sein. Bitte schreiben Sie Ihre Kommentare unter den Artikel in das dafür vorgesehene Eingabefeld.

Die Redaktion freut sich auch über Hintergrund- und Insiderinformationen, wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem Namen des Informanten bestimmt ist. Wir sichern unseren Lesern absolute Vertraulichkeit zu! Schreiben Sie bitte an redaktion@versicherungsjournal.at.

Allgemeine Pressemitteilungen erbitten wir an meldungen@versicherungsjournal.at.

weitere Leserbriefe