Sehr eigenartige Sichtweise von AK und VKI

7.3.2013 – Das ist wohl eine sehr eigenartige Sichtweise der Arbeitkammer und des Konsumentenschutzes. Einmal angenommen ich versichere das Haus eines Kunden, dann ist der erste Schritt eine angemessene Risikoanalyse durchzuführen. (Das steht auch so im Maklergesetz § 28.) Jeder Kunde hat hierbei Verständnis, wenn man nach dem Hausplan fragt, um die Flächen richtig feststellen zu können. Mache ich dies nicht, habe ich als Makler im Schadensfall ein Problem. Hier würde dann der Kunde, der sich bei der AK oder VKI zurecht beschwert, von diesen mit Sicherheit darauf hingewiesen werden, dass mich als Makler eine Haftung trifft, da ich keine angemessene Risikoanalyse erstellt habe.

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Bei den biometrischen Risiken wie Pensionslücke, BU-Lücke usw. soll dies also nicht gelten? Was beim Haus unter anderem ein aussagekräftiger Hausplan ist, ist bei den biometrischen Risiken der Pensionskontoauszug. Oder wie soll ich sonst feststellen, welche gesetzlichen Ansprüche der Kunde hat, um dann die offenen Lücken privat abdecken zu können.

Ich warte ja nur darauf, wann das erste Mal die AK und der VKI kommen und uns bei einer BU-Lücke oder Pensionslücke vorhält, wir hätten keine geeignete Risikoanalyse erstellt. Den laut Maklergesetz sind wir zu einer angemessenen Risikoanalyse verpflichtet.

Ich nutzte bereits seit zwei Jahren die Möglichkeit der Freischaltung der E-Card als Bürgerkarte für den Kunden. Kein Kunde hat bisher damit ein Problem gehabt. Ganz im Gegenteil: Viele Bekannte der bestehenden Kunden haben sich gemeldet, da sie ebenfalls Einblick in ihr Pensionskonto haben wollten. Die positive Resonanz spricht für sich selbst.

Ich frage mich daher oft, welche Interessen bei der AK und beim VKI eigentlich noch vertreten werden, denn die der Kunden sind es scheinbar nicht mehr. Oder sollen in Zukunft alle Bürger entmündigt werden und nur noch bei der Wahl wird dies kurzfristig aufgehoben?

Mario Haas

mario.haas@haasfinanz.at

zum Artikel: „Konsumentenschützer fürchten „zu viel Service“ beim Berater”.

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