Schwierige Gratwanderung

7.7.2010 – Bekanntlich muss eine Versicherung nicht mit jedem Makler kontrahieren, was umgekehrt (unter anderen rechtlichen Hintergründen) auch so ist. Selbstverständlich wird ein VR Interessenten nur an aus seiner Sicht „verlässliche“ Partner weiterleiten. Empfehlungen sind immer – beruflich wie privat – eine hohe Verantwortung. Eben deshalb sind sie so wertvoll.

WERBUNG

Daher möchte ich auch eine Empfehlung an alle Versicherer richten: Für die Transparenz des Geschäftes wäre es hilfreich und an sich sogar notwendig, auf der Polizze nicht nur „den Vermittler“ zu nennen, sondern vielmehr exakt dessen rechtlichen Status. Also Makler, Agent oder in den gewerberechtlichen Ausnahmen Vermögensberater. Damit wäre viel gewonnen und ich rege sofort einen „Transparenz-Award“ für jene Gesellschaften an, die so handeln.

Rudolf Mittendorfer

r.mittendorfer@verag.at

zum Leserbrief: „50.000 Kunden für die Makler”.

Ihr Wissen und Ihre Meinung sind gefragt

Ihre Leserbriefe können für andere Leser eine wesentliche Ergänzung zu unserer Berichterstattung sein. Bitte schreiben Sie Ihre Kommentare unter den Artikel in das dafür vorgesehene Eingabefeld.

Die Redaktion freut sich auch über Hintergrund- und Insiderinformationen, wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem Namen des Informanten bestimmt ist. Wir sichern unseren Lesern absolute Vertraulichkeit zu! Schreiben Sie bitte an redaktion@versicherungsjournal.at.

Allgemeine Pressemitteilungen erbitten wir an meldungen@versicherungsjournal.at.

weitere Leserbriefe
8.7.2010 – Richard Stumpf zum Leserbrief „50.000 Kunden für die Makler” mehr ...