Schwammig wie immer.

1.10.2020 – „Unter Berücksichtigung etwa des Alters und des Gesundheitszustandes” – wie soll man das bewerten? Mit wem darf man sich dann wegen so einer nichtssagenden Definition herumstreiten?

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+50 oder U30, Risikogruppe oder auch nicht .... Ein älteres Semester, der sich mit den neuen Medien nicht auskennt darf/muss Präsenzveranstaltungen wahrnehmen? Ein ganzjährig bettlägriger Vermittler kann das vereinfachte Lernen nutzen?

Da sieht man mal wieder, wir leben in einem Beamtenstaat, bei dem Behörden/Ministerien nicht klar sagen können was Sache ist! Wenn wir mit unseren Kunden so verfahren würden, dann gute Nacht! Habe fertig

Wolfgang Lichtenöcker

lichtenoecker@asset-wb.at

zum Artikel: „Ministerium nimmt zu Weiterbildungspflicht Stellung”.

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