Schuhe kaufen oder barfuß gehen?

26.7.2012 – Grundsätzlich sei einmal festgestellt, dass derartige Tests natürlich das gute Recht des VKI wie auch anderer Institutionen sind. Zweifellos kann man daraus auch aus Beratersicht nützliche Erkenntnisse ziehen und werden wir diese als Standesvertretung im Kontakt mit dem VKI auch suchen.

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Spannend finde ich, dass sich mit der vorgegebenen Fragestellung überhaupt 40 Berater fanden, welche ein Gespräch geführt haben. Ich würde das nicht machen, weil mir meine Lebenserfahrung sagt, daß kein „echter“ Kunde anruft und nach einer Pensionsvorsorge frägt.

Zum Hauptkritikpunkt: Die Fragestellung war, ca. 100,-- Euro für eine Pensionsvorsorge ansparen zu wollen. Was sonst, als eine Lebens- oder Pensionsversicherung sollte denn ein Versicherungsangestellter oder Versicherungsmakler anbieten? Er darf ja nur Versicherungen beraten und vermitteln. Wäre nicht bei anderen Ratschlägen (Gold, Immobilien, Fonds ...) sofort der Vorwurf der unbefugten Gewerbsausübung evident, oder – bei Banken und Vermögensberatern – der Vorhalt, dass der Berater zu spekulativen Instrumenten greift, anstelle ein sicheres Produkt mit Garantieverzinsung anzubieten? (vielleicht sogar aus Provisionsgründen?)

Worin liegt denn das „Verschulden“ eines Maklers, wenn ein Interessent eine Pensionsvorsorge will und tatsächlich ein entsprechendes Produkt angeboten erhält? Erwarte ich, wenn ich zum Humanic gehe, dass er mich nach allen Schuhen frägt, die ich schon habe, nach der Steilheit des Weges zu meinem Haus, oder etwa den Rat, dass Barfuß-Gehen womöglich viel gesünder wäre als Schuhe zu tragen? Ich weiß schon, der Makler soll eine Risikoanalyse machen. Die Frage ist aber, ob das von den Testern in der gebotenen Zielrichtigung „zugelassen“ wurde?

Ich bin sofort mit vielen Kritikpunkten von Konsumentenschützern handelseins und als Marktteilnehmer und Gerade-Noch-Funktionär soll und muss man selbstkritisch sein. Aber dass die Beantwortung des Kundenwunsches zu einem Vorwurf mutiert, ist denn doch ein hoher Anspruch.

Rudolf Mittendorfer

r.mittendorfer@verag.at

zum Artikel: „VKI testete Beratungsqualität von 40 Beratern”.

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