Schon viel zu viele empörende Urteile

8.10.2014 – Bei nicht zugelassenen Medikamenten hat die prüfende Medizin das wichtige Instrument der so genannten „Placebos“ – den geprüften Medikamenten täuschend ähnlich sehende Medikamente, die aber keinerlei Wirkstoff enthalten – zur Verfügung; damit kann man subjektive, auch unbewusste Fehlbewertungen meist sehr klar abgrenzen. Der durch eine kritischen Notfall gestresste Arzt hat diese Sicherung nicht, daher kann man bei aller Humanität nur dringed raten, Vorsicht und nochmals Vorsicht.

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Es hat leider schon viel zu viele teilweise empörende Urteile gegen uneigennützig handelne Helfer, egal ob Arzt, Polizist oder Feuerwehrmann, gegeben. In der völlig anderen, unspektakulären Atmosphäre des Gerichtsaals stellt sich dann das einstmals höchst dramatische Geschehen oft ganz anders dar – und vor allem: Dort kennt man den Ausgang der Geschichte bereits.

Gerald Winterhalder

office@alcor.at

zum Artikel: „Ärzte-Haftung: Drei akute Lücken in der Absicherung”.

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