Schon der nächste Fall für den OGH?

24.9.2010 – Wir haben gestern vom einem durch das Urteil höchstwahrscheinlich betroffenen Versicherer die überarbeitete Klausel hinsichtlich der Dauerarbatte bei einem Verbrauchervertrag erhalten.

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Nach meiner bescheidenen Meinung liegt hier der nächste Fall für den OGH bereits wieder am Tisch, heißt es doch, dass die Rückzahlung vor dem vollendeten 4. Jahr 60 Prozent beträgt. Man könnte daraus schließen, dass dies auch für das 2. Jahr Gültigkeit hat und da würde es deutlich über dem Kundenvorteil liegen.

In diesem Zusammenhang taucht aber noch eine Frage auf: Angenommen, die Prämien des betroffenen Vertrages haben sich bis zu einer vorzeitigen Vertragsauflösung bei diesem Versicherer merklich gesenkt – würde da nicht die Bestklausel dieser Rabattidee entgegenstehen?

Da gäbe es aber noch einen Aspekt: Angenommen der VN (oder sein Betreuer) kann dem Gericht Beweise dafür vorlegen, dass der von der DR-Rückforderung betroffene Vertrag gegenüber gleichartigen Polizzen desselben Versicherers deutlich höhere Prämien ohne tarifliche Grundlage ausgewiesen hat?

Gerald Winterhalder

office@alcor.at

zum Artikel: „Dauerrabatt: Wichtige Fragen bleiben offen”.

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