Schlag ins Sommerloch

30.7.2010 – Dass monatliche Zahlungsweise bei Lebensversicherrungen abzulehnen ist, hätte man schon bei der Offertanfrage wissen können. Wenn man den Zuschlag zinseszinslich korrekt rechnet, kostet dies über 10%. Allerdings frage ich mich, wieso der Zuschlag auf die monatliche bezahlte motorbezogene Versicherungssteuer – welcher fast doppelt so hoch ist und eigentlich nach Wucherei zu verfolgen wäre – keinerlei Erregung hervorruft? Nur weil der Staat der Profiteuer ist?

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Dass klassiche Lebensversicherungen heute keine brüllenden Ergebnisse bringen (können), liegt an den strengen gesetzlichen Vorgaben und den bekannten Entwicklungen des Kapitalmarktes. Es greift für die Kritik des VKI aber schon zu kurz, als mögliche Alternative lapidar festzustellen, dass es keine gibt. Das wird für den ASVG-Pensionisten in 20 Jahren kein Trost sein, und auch keine Butter aufs Brot streichen.

Man muss Vorsorgeprodukte von Anlageprodukten unterscheiden – deshalb sprechen sich die Makler ja auch für strenge gewerbliche Trennungen aus. Bei der Altersvorsorge geht es um die Sicherheit des Kapitals (natürlich mit bestmöglicher Verzinsung) und vor allem um die Absicherung des Langlebigkeitsrisikos. Dass Kosten kopflastig anfallen, ist eben so, und es ist auch sinnvoll, dass es ein Korrektiv für die vorzeitige Beendigung von langfristigen Sparverträgen gibt – denn andernfalls landen noch mehr Verträge im Erwerb von Konsumgütern.

Notwendig wäre aber eine wirksame Regelung gegen die unerträgliche Ausspannerei. Die Makler haben diesbezüglich schon wiederholt beim Gesetzgeber vorgefühlt – doch hier steht eine Entscheidung der Wettbewerbskommission in Brüssel im Weg.

Niemand – auch der VKI – sollte eine bewährte und notwendige Institution der privaten und betrieblichen Vorsorge ins Gerede bringen. Selbst dann nicht, wenn es brauchbare Alternativen gäbe. Am besten verbucht man diese Aktion daher unter „Sommergewitter“.

Rudolf Mittendorfer

r.mittendorfer@verag.at

zum Artikel: „Sieben Lebensversicherungen auf dem Prüfstand”.

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