Schäden oft gar nicht voll erfasst

12.1.2011 – Es kommt ja gar nicht so selten vor, dass ein in seinem gesamten Umfang bestehender Schaden gar nicht voll erfasst wird – oder werden kann, hier spielt oft die Erfahrung und Qualität des oder der eingesetzten Sachverständigen eine entscheidende Rolle.

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Als VN würde ich gut beraten sein, in ähnlichen Fällen keine endgültige Abfindungserklärung zu unterschreiben, sondern, wir wir es gemacht haben, kurz vor Ablauf der – kürzeren – Verjährungsfrist nochmals den lt. Versicherer gar nicht existenten Durchnässungsschaden besichtigen zu lassen. Und siehe da, es gab ihn sehr wohl – und wie ...

Gerald Winterhalder

office@alcor.at

zum Artikel: „Betriebshaftpflicht-Versicherung verweigert Zahlung”.

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