Sarkasmus

14.3.2011 – Wenn man diesen Spruch des OGH mit einigem Sarkasmus weiterspinnt wird es bald Regresse in der Kfz-Haftpflicht geben, sofern das Fahrzeug zum Vergnügen in der Gegend herumkutschiert worden ist anstelle eines dringenden beruflichen Interesses. Wenn das Pistenfahrzeug zur Bergung eines verletzten Schifahrers bergauf gefahren wäre, dann hätte es keine Mitschuld gegeben? Schwer zu verstehen mitunter, das Höchste Gericht. Dass das Pistenfahrzeug von Personen mit geregelten Arbeitsverhältnissen (Überstunden kosten etwas) gelenkt wird, dass++ es in den Bergen im Winter früh finster wird und daher das Einsammeln von Stangen (die ja am nächsten Tag erst recht wieder Schifahrer gefährden könnten) bei Tageslicht durchaus angezeigt sein könnte....das ist wohl für unkündbare Schreibtischjuristen ebenso weit entfernt, wie das Leben der Buschmänner für den Jagdgast mit Jeep und Infrarotgewehr.

WERBUNG

Rudolf Mittendorfer

r.mittendorfer@verag.at

zum Artikel: „Im Paragraphenslalom eingefädelt”.

Ihr Wissen und Ihre Meinung sind gefragt

Ihre Leserbriefe können für andere Leser eine wesentliche Ergänzung zu unserer Berichterstattung sein. Bitte schreiben Sie Ihre Kommentare unter den Artikel in das dafür vorgesehene Eingabefeld.

Die Redaktion freut sich auch über Hintergrund- und Insiderinformationen, wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem Namen des Informanten bestimmt ist. Wir sichern unseren Lesern absolute Vertraulichkeit zu! Schreiben Sie bitte an redaktion@versicherungsjournal.at.

Allgemeine Pressemitteilungen erbitten wir an meldungen@versicherungsjournal.at.

weitere Leserbriefe