7.10.2008 – Es ist schon verwunderlich, wie Versicherungsmakler und deren Rechtsanwälte an Dokumente gelangen, die ausschließlich an Versicherer übermittelt werden. In Österreich gibt es noch immer ein Gesetz bezüglich Datenschutz. Sollten gewisse Versicherer diese Dokumente an diverse Makler weitergeben, muss überlegt werden, die Staatsanwaltschaften zu bemühen.
Es kann nicht sein dass man mit rechtsbrecherischen Mitteln versucht, dem Berufstand der Versicherungsagenten zu schaden. Nach den jüngst eingeholten Rechtsmeinungen sind Vollmachten zulässig wenn der Kunde und die Versicherung damit einverstanden sind.
Günter G. Burger, Bundesobmann Stv. der Versicherungsagenten
zum Artikel: „Aktion scharf gegen Agenten”.
Andreas Radelsbeck - Nette "Kollegen". mehr ...
Josua Alfred Engl - Endlich geschieht etwas! mehr ...
Manfred Taudes, Dipl. Versicherungstreuhänder - Grundlose Aufregung. mehr ...
Ihre Leserbriefe können für andere Leser eine wesentliche Ergänzung zu unserer Berichterstattung sein. Bitte schreiben Sie Ihre Kommentare unter den Artikel in das dafür vorgesehene Eingabefeld.
Die Redaktion freut sich auch über Hintergrund- und Insiderinformationen, wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem Namen des Informanten bestimmt ist. Wir sichern unseren Lesern absolute Vertraulichkeit zu! Schreiben Sie bitte an redaktion@versicherungsjournal.at.
Allgemeine Pressemitteilungen erbitten wir an meldungen@versicherungsjournal.at.