Rücksichtslosigkeit

10.11.2014 – Was bei einem Motorfahrzeug längst zu Recht verboten ist, treiben gewisse „Sportler“ oft noch sehr rücksichtslos: Ohne auf andere, „normale“ Radfahrer und Verkehrsteilnehmer besonders zu achten, toben sie mit gesenktem Haupt wie aufgescheuchte Karnickel dahin.

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Man kann diesen groben Unfug immer wieder auch auf Familien-Radwegen beobachten, das geht eben nicht, dazu muss man sich geeignetere Strecken suchen. Hier eine Halmpflicht anzudenken, geht, für diesen Extremfall, ok.

Gerald Winterhalder

office@alcor.at

zum Artikel: „OGH: Wenn Radfahren ohne Helm zur Obliegenheitsverletzung wird”.

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