Rückfall in überwunden geglaubte Zeiten

3.11.2010 – Die Zeiten sind eben vorbei, wo Funktionäre der vielgepriesenen Sozialpartenerschaft, unkundige Parlamentarier und selbstgefällige Spitzenbeamte geglaubt haben, mit einem reglementierten Modell den „unmündigen“ Staatsbürger von der Wiege bis zur Bahre vor den Unbillen des freien Marktes schützen zu müssen.

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Wenn ein Kunde – vorausgesetzt, die Beratung war ok – einen Vertrag vorzeitig kündigen möchte und bereit ist, alle daraus resultierenden Nachteile in Kauf zu nehmen, dann soll ihn der Staat nicht daran hindern. Insofern ist das jüngste Urteil ein Rückfall in längst überwunden geglaubte Zeiten.

Helmut Hofbauer

makler@vih.at

zum Artikel: „Zukunftsvorsorge muss vor den OGH”.

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