RTFM!

9.2.2017 – Der Herr Vorsitzende ist „erfreut“, ich nicht. Es kreißte der europäische Berg, ein Mäuschen ward geboren, und schon jetzt ist klar, daß es nicht hilfreich sein wird.

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Ja, eine Übersicht mit den wesentlichen Punkten ist etwas Feines: Auf einen Blick weiß der geschätzte Konsument, worum es sich im Prinzip handelt. Wenn wir Glück haben, liest er sich den Antrag und später dann noch den Vertrag durch, „ob eh alles in Ordnung ist“. Wenn nicht, verläßt er sich einfach auf die Kurzdarstellung. Und jetzt kommt der wesentliche Teil, nämlich das Kleingedruckte, die Vertragsbedingungen mit ihren wohlgesetzten Worten, Punkten und Beistrichen.

All die hunderttausenden Stunden bürokratischer Tätigkeit hätte sich Europa ersparen können mit dem einfachen, im elektronischen Bereich wohlbekannten, wenn auch nicht politisch korrekten, dafür aber leicht verständlichen Kürzel: RTFM!

Den einfachen Menschen in frühester Jugend (= jedermann!) beizubringen, den Dingen auf den Grund zu gehen, ist eine primäre Aufgabe der Eltern, später der Volksschule. Und das würde tatsächlich bewirken, daß sich die Menschen wieder mit dem Inhalt eines Vertrages beschäftigen – und ihn gar nicht erst abschließen, wenn sie ihn nicht verstehen. Das kenne ich noch von meinen Eltern und Großeltern, die sind auf so manchen komplex-juristischen Winkelzug nicht hereingefallen, weil sie ihm gar keine Gelegenheit zur Entfaltung gegeben haben.

Bürger, die Verträge nicht abschließen, weil Unternehmen die Bedingungen nicht klar, einfach und übersichtlich formulieren, sind schon geschützt, brauchen weder AK noch VKI und üben viel mehr Druck aus als sämtliche europäischen und innerstaatlichen Regulierungen, Verordnungen, Gesetze, Richtlinien und Gerichtsurteile.

Wahrer Konsumentenschutz wird also nicht durch die im Begleitschreiben zitierte Analyse des Konsumentenverhaltens bewirkt, sondern im Elternhaus, in den ersten Lebensjahren eines Menschen, in denen gerade dieses Konsumentenverhalten geprägt wird. Was Hänschen hier nicht lernt, lernt Hans nimmermehr (oder nur mehr unter großen Schmerzen).

Und so ist ganz klar, was dieses „Aufklärungsblatt zum Versicherungsprodukt“ bewirkt: Im Ernstfall werden sich die Unternehmen unter dem Hinweis, formal alles richtig gemacht zu haben, hinter den zugrundeliegenden und üblicherweise unbeachteten Versicherungsbedingungen verstecken.

Und so höre ich schon jetzt wieder den Aufschrei des weiterhin ungeschützten und entmündigten Konsumenten: „Wenn ich das gewußt hätte …!“

Christoph Ledel

christoph@ledel.biz

zum Artikel: „So soll der „Beipackzettel“ für Nichtleben-Produkte aussehen”.

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