Rotstift an der ASVG-„Luxus-Pension“

18.8.2014 – Ich kann gerne meinen Beitrag zur bisherigen Entwicklung meiner Pension (ASVG) liefern: Ich bin seit 1.12.2009 in Pension und habe bis jetzt bereits einen Wertverlust von 2,5 Prozent. Mit Unterstützung der so genannten „Senioren-Vertreter“ habe ich 2011 überhaupt keine Erhöhung erhalten, 2013 lag die Erhöhung um 1,0 Prozent und 2014 um 0,8 Prozent unter der Teuerungsrate.

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Im ASVG ist zwar der Anpassungsfaktor gemäß der Teuerungsrate gesetzlich geregelt, aber diese gesetzliche Regelung kann man ja durch weitere Gesetze – so geschehen durch das Stabilitätsgesetz zuletzt für die Jahre 2013 und 2014 – wieder so abändern, wie man es braucht.

Diese Einschränkungen trafen natürlich nicht die Mindest-Pensionen (ist auch in Ordnung), sondern die so genannten „höheren ASVG-Pensionen“ – bei mir brutto etwa 2.400 Euro (aber dafür habe ich auch jahrzehntelang meine Beiträge geleistet) – damit habe ich wohl schon eine „Luxus-Pension“, bei der man auch einmal den Rotstift ansetzen kann.

In einem Schreiben an den Senioren-Vertreter Khol wurde mir dann geantwortet, dass man nicht alle Leute zufriedenstellen kann und dass die oben geschilderte Erhöhung durchaus vertretbar war. Aber Herr Khol muss ja auch nicht von der ASVG-Pension leben.

Marianne Veigel

lesermeinung@yahoo.de

zum Artikel: „Pension: Vorsicht vor dem Wertverlust”.

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