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Riskant für Versicherungen

23.10.2009 – Eine Ablehnung aufgrund Obliegenheitsverletzung vor dem Schaden ist zwar bereits bei leichter Fahrlässigkeit möglich, doch wird es keine Versicherung wagen, diesbezüglich tätig zu werden. Es gibt ja auch keinen Preisnachlass dafür wie beispielsweise oftmals bei einer Alarmanlage. Weitere Punkte die dagegen sprechen: Erstens: Handynummer ist nicht mehr aktuell; ich bin nicht verpflichtet meine neue Nummer bekannt zu geben. Zweitens: Ich bin nicht verpflichtet mein Handy immer bei mir zu tragen Drittens: Es kommt immer wieder vor, dass SMS erst Stunden später tatsächlich am Handy erscheinen. Viertens: Was ist, wenn ich am Berg bin, kein Empfang ist, der Akku leer ist, das Gerät kaputt ist,.....

Conclusio: Eine solche Regelung würde der Versicherung sehr schnell als Bumerang viele Kunden kosten statt Schadenszahlungen sparen.

Jürgen Oppelz

juergen.oppelz@fincon.at

zum Artikel: „Riskante SMS-Warnung”.

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