Richtiger Ansatz, fehlende Alternativauslegung

6.5.2019 – Wenn es schon kein Brand (Feuer) war, dann könnte es doch eine Deckung aus der KKV aus dem Unfallereignis (Kollision) sein.

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Gute Kaskobedingungen haben automatisch schon Kabelbrand oder Schmorschäden gedeckt. Diese Schäden sollten aus aktueller Thematik in die Definition Brand aufgenommen werden, da diese aus technischer Sicht ebensolche sind, sich eben kaum selbstständig verbreiten.

Ähnlich den TV-Bedingungen, Schäden durch Strom welche optisch erkennbar sind. Eine Aufgabe für die Rechtsabteilungen, die Bedingungen wie schon mehrmals gefordert zu modernisieren.

Walter Eisner

w.eisner@gmx.at

zum Artikel: „OGH: Wenn ein Brand in der Kfz-Kasko kein Brand ist”.

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