6.5.2019 – Wenn es schon kein Brand (Feuer) war, dann könnte es doch eine Deckung aus der KKV aus dem Unfallereignis (Kollision) sein.
Gute Kaskobedingungen haben automatisch schon Kabelbrand oder Schmorschäden gedeckt. Diese Schäden sollten aus aktueller Thematik in die Definition Brand aufgenommen werden, da diese aus technischer Sicht ebensolche sind, sich eben kaum selbstständig verbreiten.
Ähnlich den TV-Bedingungen, Schäden durch Strom welche optisch erkennbar sind. Eine Aufgabe für die Rechtsabteilungen, die Bedingungen wie schon mehrmals gefordert zu modernisieren.
Walter Eisner
zum Artikel: „OGH: Wenn ein Brand in der Kfz-Kasko kein Brand ist”.
Ihre Leserbriefe können für andere Leser eine wesentliche Ergänzung zu unserer Berichterstattung sein. Bitte schreiben Sie Ihre Kommentare unter den Artikel in das dafür vorgesehene Eingabefeld.
Die Redaktion freut sich auch über Hintergrund- und Insiderinformationen, wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem Namen des Informanten bestimmt ist. Wir sichern unseren Lesern absolute Vertraulichkeit zu! Schreiben Sie bitte an redaktion@versicherungsjournal.at.
Allgemeine Pressemitteilungen erbitten wir an meldungen@versicherungsjournal.at.