Reduzierte Haftung?

23.2.2008 – Der Ansatz des Herrn Lungenschmid ist durchaus diskussionswürdig.

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Vorweg: „Diskontmakler“ impliziert, dass er für seine Leistung zuviel Provision erhält. Im Umkehrschluss heißt das, dass er für das zustehende Honorar zuwenig leistet.

Provisionsweitergabe ist in Österreich nicht verboten. Nachdem mit der Maklerprovision eine äußerst umfangreiche Haftung verbunden ist, könnte man – bei Weitergabe einer Provision – logischerweise auf eine Haftungsreduktion oder sogar einen Haftungsausschluss kommen. Ich werde jedenfalls diesen Ansatz in meinen nächsten Seminaren präsentieren und zur Diskussion stellen.

Insgesamt zeigt dies wieder einmal mehr, wie stümperhaft die gesetzlichen Regelungen für unseren verantwortungsvollen, wirtschaft- und rechtsberatenden Berufstand aussehen.

KR akad.Vkfm. Kurt Dolezal

Versicherungstreuhänder

kr.dolezal@CCAEDV.at

zum Leserbrief: „Kunden als Vermittler”.

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