„Reduction in yield“ wäre die beste Lösung

7.5.2013 – Bekanntlich sind die aliquoten fixen Entgeltbestandteile des angestellten Außendienstes wie zum Beispiel Gehalt, Büromiete, IT-Kosten, Telefon, Heizung, Weiterbildung, Mobilität uvm. nicht auf das einzelne Tarifangebot rechnerisch zuordenbar. Lediglich die Provision = Einkommen, und die ist erheblich weniger als die Courtage des Maklers, die der Umsatz und nicht das Einkommen sind.

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Umgekehrt können beim Makler etwa eine Bonifikation, ein Bürokostenzuschuss auf ein Angebot detto nicht zugerechnet werden. Auch auf bloße „Anfrage des Kunden“ ist eine Bekanntgabe der "Vergütung jeder Art" denkunmöglich, weil nicht rechnersich darstellbar.

Wir sind nach mehr als drei Jahren EU-Dialog keinen Schritt weiter gekommen. Keine reife Leistung der Damen und Herren Delegierten im IMCO.

In Deutschland gilt seit 2011 die gesetzliche Offenlegung der kalkulatorischen Abschluss- und Vertriebskosten, gleich für alle Vertriebsformen, die Admin- und Kapitalkosten in der Lebensversicherung sowie die LV-Mantelkosten in Euro-Beträgen. In Großbritannien die „RIY“ (= „reduction in yield“) als Gesamtprozentsatz, das sind die absoluten Gesamtkosten, auch inklusive der Management Fee eines Fonds bei einem PRIP-Produkt.

Die „RIY“ werden etwa von Standard Life in Deutschland seit 2011 zusätzlich angegeben und vom dortigen Versicherungsverband empfohlen. Diese Form ist wettbewerbsneutral, ohne Unterschied nach Vertriebsweg und ohne Nennung von Euro-Beträgen.

Die Regierungsvorlage zur Zukunftsvorsorge Neu in Österreich enthält den deutschen Ansatz. Rechnerisch und vom Wettbewerb her ok, dennoch eine „Offenlegung“.

Der „RIY“ wäre die Bestlösung auch für Österreich. Der Kunde kennt die Gesamtkosten als Prozentsatz seines Beitrags und hat keine Detailkenntnis über Einzelkosten, auch nicht des Beraterentgelts. Ein Meilenstein eines reifen britischen Finanzmarktes.

Walter Michael Fink

office@RMF.at

zum Artikel: „Provisionsverbot und Offenlegung: Überraschende Wendung”.

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