WERBUNG

Rechtzeitig einsteigen

25.11.2009 – Auch beim wichtigen Thema „Berufsunfähigkeit“ soll die alte Faustregel Gültigkeit behalten, wonach sieben bis neun Prozent meines Einkommens für die Sicherung des Standards aufzuwenden sind. Es ist vielen nicht klar – und die gesetzlichen Versicherungen hängen das natürlich auch nicht an die große Glocke –, mit welch geringem Einkommen man plötzlich im Invaliditäts- oder Krankheitsfall auskommen muss. Vor Allem gilt: rechtzeitig einsteigen!

Ing. Gerald H. Winterhalder

office@alco.at

zum Artikel: „Absturz in die Armut verhindern”.

Ihr Wissen und Ihre Meinung sind gefragt

Ihre Leserbriefe können für andere Leser eine wesentliche Ergänzung zu unserer Berichterstattung sein. Bitte schreiben Sie Ihre Kommentare unter den Artikel in das dafür vorgesehene Eingabefeld.

Die Redaktion freut sich auch über Hintergrund- und Insiderinformationen, wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem Namen des Informanten bestimmt ist. Wir sichern unseren Lesern absolute Vertraulichkeit zu! Schreiben Sie bitte an redaktion@versicherungsjournal.at.

Allgemeine Pressemitteilungen erbitten wir an meldungen@versicherungsjournal.at.

weitere Leserbriefe