14.2.2023 – Solche Fälle machen die grundsätzliche Unverzichtbarkeit einer privaten Rechtsschutzversicherung inklusive dem Baustein Sozialversicherung / Arbeitsgericht sehr deutlich.
Interessant wird hier allerdings in den nächsten Jahren die mögliche Änderung der Rechtsprechung in Bezug auf Verweisbarkeit auf einen Homeoffice-Arbeitsplatz.
Tendenziell wäre es ja sogar in diesem Fall schon möglich (wenn auch nur 25 Stunden pro Woche) als Telefonistin @home zu arbeiten, wie dem Urteil zu entnehmen ist..
Jürgen Oppelz
zum Artikel: „Nach Amputation nicht invalid im Sinne des ASVG?”.
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