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Recht und Gerechtigkeit

6.9.2009 – Die Forderung nach strengerer Verfolgung von Gewerbesündern ist grundsätzlich berechtigt, wenngleich es ein Reihe von formalen und finanziellen Gründen gibt, wieso der Wirtschaftskammer diesbezüglich gewisse Fesseln auferlegt sind, Stichwort Budgetrückstellungen. Doch sowohl Kammer als auch ich persönlich haben sehr wohl entsprechende Verfahren geführt. Ich habe auch alle gewonnen, bin aber zwei Mal auf den Kosten sitzen geblieben ...

Korrekterweise muss festgestellt werden, dass nebenberufliche Tätigkeit nicht verboten ist. Verboten ist Versicherungsvermittlung ohne Gewerbeberechtigung oder mit falscher Deklaration. Verboten ist es aber auch, Anträge von Pfuschern entgegenzunehmen. Das gilt sowohl für Versicherungsunternehmen als auch für Vermittler. In der Praxis ist dies allerdings schwer nachweisbar.

Meist werden die Fachgruppen mit Beschwerden konfrontiert, doch ohne Fakten (und ohne den Kunden, der als Zeuge bereit ist auszusagen) ist eben schwer etwas zu unternehmen. Letztlich wollen die Beschwerdeführer Satisfaktion, trauen sich aber nicht, gegen Amtsträger oder Freunde aussagen. Dokumentierte Verstöße wird die zuständige Fachgruppe auch vehement verfolgen.

Ob es „gerecht“ ist, wenn beispielsweise Beamte ihr sicheres Einkommen durch Zugang zu bestimmten Daten und Kunden noch aufbessern, ist keine rechtliche, sondern allenfalls eine moralische Frage. Beratung durch exzellente Experten mit Gewerbeschein sollte die Maxime sein.

Rudolf Mittendorfer

r.mittendorfer@verag.at

zum Leserbrief: „Konkurrenz durch Nebenberufler”.

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