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Recht muss Recht bleiben

7.10.2008 – Der Fachverband der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten muss sich sicher nicht vorzuwerfen lassen, dass der Versuch eines Dialogs mit führenden Funktionären der Versicherungsagenten angestrebt wurde und angestrebt wird. Diesbezüglich sollten sich die Agenten an ihre Standesvertreter wenden.

Genau wie bei den Agenten geht der Fachverband der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten gegen Finanzdienstleister vor, aber offensichtlich arbeiten die Finanzdienstleister nicht mit solchen Vollmachten, also besteht kein bzw. wenig Handlungsbedarf.

Die Beschaffung der relevanten Unterlagen ist sicher kein Fall für den Staatsanwalt, es gibt auch noch den Kunden (sollte dies von den Versicheurngsagenten vergessen worden sein), der solche Unterlagen zur Verfügung stellt. Wir werden weiterhin unsere Rechte wahrnehmen und alle rechtlich möglichen Schritte zum Erhalt unserer Rechte ergreifen.

Mag. Thomas Tiefenbrunner FVO Stv. der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten

tiefenbrunner@bestadvice.at

zum Artikel: „Aktion scharf gegen Agenten”.

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