Recht auf ordentliche Schadenerledigung

6.5.2011 – Es ist richtig und auch deutlich erkennbar: Die Kunden werden im Allgemeinen mündiger, Ausnahmen bestätigen nur die Regel. Das größte – und vielfach unbefriedigend gelöste – Konfliktpotenzial liegt nach unserer Erfahrung im Schadenbereich, dort sind noch immer einzelne, meist junge, unerfahrene MitarbeiterInnen zu finden, die den Eindruck erwecken, sie würden ein Amt oder eine Behörde vertreten und agieren entsprechend.

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So ist uns erst gestern ein Fall untergekommen, wo der erste Schaden eines Kunden nach 11 Jahren einfach deswegen glatt abgelehnt wird, weil die Hausnummer der Firmenadresse auf der rechnung versehentlich falsch war – keine Rückfrage etc. – glatte Ablehnung!

Solange solchen Leuten nicht klar ist, dass wir alle in einer Dienstleistungsbranche tätig sind und der Kunde, der ja auch nicht mit Falschgeld seine Prämien bezahlt, Anrecht auf eine ordentliche und zügige Schadenerledigung hat, wird der Ruf der Branche nicht im Spitzenfeld liegen.

Gerald Winterhalder

office@alcor.at

zum Artikel: „Was Kunden jetzt von Versicherungen erwarten”.

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