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Realitätsnäher

31.7.2009 – Anders als Gerichte in Wien und insbesondere in Graz scheint eines in Vorarlberg wesentlich realitätsnäher zu urteilen, wenn es feststellt: „Es sei insbesondere nicht glaubwürdig, dass eine intelligente Frau wie die Klägerin, die eine doch nicht unerhebliche Summe von 180.000 Euro investieren möchte, einen derartigen Auftrag und das Beratungsprotokoll blanko unterschreibt“, wie die Klägerin behauptet.

Fredrich-Karl Ludwig, MAS

ludwig.lup@regusnet.com

zum Artikel: „Rechtschaos um Beratung von Anlegern”.

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