Radfahrer können sehr wohl große Schäden verursachen

27.7.2011 – Obwohl die gesetzliche / bürokrarische Umsetzung einer Pflicht-Haftpflichtversicherung für Radfahrer eine große Hürde darstellt, erscheinen grundsätzliche Überlegungen in diese Richtung nicht ganz fehl am Platze zu sein.

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Zum Argument: „Oder können Sie sich an eine von einem Radfahrer verursachte Massenkarambolage erinnern?“ weise ich auf einen Fall aus der Praxis hin, bei dem ein (mj.) Radfahrer aus einer Einfahrt in den bevorrangten Verkehr einfuhr und ein Pkw-Lenker im Zuge seines Ausweichmanövers in eine Personengruppe fuhr, die bei einer Bushaltestelle wartete. Nach Erfüllung seiner Vorleistungsverpflichtung regressierte der Kfz-Versicherer die nicht unerheblichen Ansprüche beim (privathaftpflichtversicherten) Verursacher.

Auch kommt es immer öfter zu Unfällen von Radfahrern untereinander und stellt hier die Einbringlichkeit von Ansprüchen bei Personenschäden ebenfalls ein Problem dar: Selbst ein klagsstattgebendes Urteil nutzt wenig, wenn der schuldtragende Verursacher mittellos ist.

Dr. Michael Dreu

m.dreu@aon.at

zum Artikel: „Pflichtversicherung für Radfahrer?”.

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