23.4.2010 – Mindestens gleich wichtig wie die Schadenabwicklung ist die fristgerechte Ausstellung von vorläufigen Deckungen und die Polizzierungsqualtität. Es gibt allgemein bekannte Versicherer die, man möchte fast vermuten, nahezu keine richtige Polizze ausstellen und denen auch die Vorschriften des § 5 VersVG nicht geläufig sind. Das führt häufig zu unerträglichen Deckungsfallen, die durchaus den Deckungsumfang der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sprengen können.
Prok. G. Plischek
zum Artikel: „Der „Maklerbetreuer”, das unbekannte Wesen”.
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