Pure Diskriminierung

2.3.2011 – Das ist Diskriminierung pur: Wenn jemand im Privatbereich (!) von Rechts wegen für ein Risiko zur Kasse gebeten wird, das er gar nicht hat. Die unfreundlichen Worte, die ich dafür habe, schlucke ich herunter und argumentiere lieber aus dem Gleichheitsgrundsatz der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte, in Österreich Teil der Verfassung seit 1959: Gleiches wird gleich, Ungleiches ungleich behandelt. Und wer gegen die Konvention verstößt, wird verknackt, spätestens vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte – wenn es denn einen Kläger gibt und das Feld nicht kampflos den Gleichmachern verschiedener Organisationen überlassen wird. Es hieß einmal: Wehret den Anfängen! Über diese Anfänge sind wir längst hinaus ...

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Christoph Ledel

christoph.ledel@gmx.com

zum Artikel: „EuGH verlangt Unisex-Tarife”.

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2.3.2011 – Albert Armstorfer zum Artikel „EuGH verlangt Unisex-Tarife” mehr ...