Protokoll wäre sinnvoll

4.10.2011 – Wenn eben keine konkrete und nachvollziehbare Leistung nachzuweisen ist, scheint das Finanzamt im Recht zu sein. Ich würde eben in solchen Fällen ein Protokoll – möglichst unter Einbeziehung des Kunden – verfassen, in dem der Vorgang dokumentiert ist.

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Gerald Winterhalder

office@alcor.at

zum Artikel: „Nicht jede Art von Subprovision ist absetzbar”.

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