16.1.2011 – Wer wird denn gleich einschränken, wo die Erweiterung doch so einfach ist? Künftig werden Versicherungsmakleranwärter in ihrer Ausbildung und Prüfung auch das Thema FLV intensiv erlernen, und bereits geprüften Maklern wird von den Kammern eine entsprechende Zusatzausbildung angeboten (bekanntlich lernen Vermögensberater schon in ihrer Ausbildung von der KLV, warum, bitte, sollten sie das Produkt dann nicht vermitteln dürfen? „Best Advice“ ist da wohl anders zu verstehen!). Das fördert nicht nur auf Kammerebene die Zusammenarbeit zwischen Vermögensberatern und Versicherungsmaklern, sondern wird hoffentlich auch dazu führen, dass immer mehr Angehörige dieser beiden Gewerbe die jeweils andere Berechtigung dazu erwerben. Profitieren werden auch und vor allem die, auf deren Seite wir stehen: unsere Kunden!
Christoph Ledel
zum Artikel: „Wer darf Lebensversicherungen vertreiben?”.
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